Aufruf zum NRW-Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 2022
16.07.2021
Kommunen in NRW können bis 30. November 2021 erneut Anträge zum Aufbau und zur Stärkung kommunaler Präventionsketten im Jahr 2022 einreichen. Die Ausschreibung des Förderprogramms „kinderstark“ für 2022 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) am 9. Juli 2021 veröffentlicht. Es stehen Fördergelder in Höhe von 14,2 Millionen Euro zur Verfügung. Maßnahmen, die bereits 2021 gefördert wurden, können mit kurzer Darstellung des Maßnahmenfortschritts und der Ziele für 2022 auf Antrag fortgesetzt werden.
Im 2. Förderbereich des Programms werden Familiengrundschulzentren gefördert, insbesondere Sach- und Personalkosten.
Zur Unterstützung bei der Antragsstellung stehen den Kommunen die Koordinationsstelle Kinderarmut des Landschaftsverbandes Rheinland und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zur Verfügung. Für den 04.10.2021 (im Zeitfenster zwischen 9:30 Uhr und 13:00 Uhr) ist eine virtuelle LVR-Informationsveranstaltung geplant, um Fragen und Themen der Antragstellung zu beraten. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist über folgende E-Mail-Adresse möglich: kinderarmut(at)lvr.de.
Die Ausschreibung und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kinderstark.nrw/aktuelles