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Gastbeitrag: Orte der Begegnung, Beratung und Bildung für Familien

13.03.2022

„Die Wand zur Schule ist weg!“ – so lautet die Aussage einer Mutter zur Beschreibung dessen, was ein Familiengrundschulzentrum bewirken kann. Genau das verdeutlicht die Zielsetzung, die hinter dem Modell der Familiengrundschulzentren steckt: Schulen für Familien öffnen sowie Eltern ermutigen, am Schulleben mitzuwirken und damit partizipativer Partner im Bildungsverlauf ihrer Kinder zu sein.

Grundsätzlich neu ist diese Idee nicht. 2014 hat sich die Stadt Gelsenkirchen auf den Weg gemacht, das Modell der Familienzentren in Kitas auf den Grundschulbereich zu übertragen. Im Rahmen einer Entwicklungspartnerschaft mit der Wübben Stiftung sind in der Zeit von 2015 bis 2019 fünf weitere Familienzentren an Grundschulen in Gelsenkirchen gegründet und erprobt worden. Mittlerweile haben 54 Kommunen in Nordrhein-Westfalen rund 130 Familiengrundschulzentren gegründet und sorgen mit ihren positiven Erfahrungen für die weitere Verbreitung der Idee in NRW und anderen Bundesländern.

Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Die Kernmerkmale der Familiengrundschulzentren sind getragen von der Vision, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft faire Bildungs- und Entwicklungschancen zu ermöglichen und dabei die Eltern in die gemeinsame Erziehungs- und Bildungspartnerschaft einzubinden. Grundschulen entwickeln sich im Rahmen eines Schulentwicklungsprozesses zu Familiengrundschulzentren weiter, die Kindern einen optimalen Raum- innerschulisch und innerfamiliär – bieten, um sich bestmöglich zu entfalten.

Im Idealfall verzahnen Familiengrundschulzentren formale, non-formale sowie informelle Bildung und gestalten ein vielfältiges Angebotsportfolio. Leitend dabei soll sein, die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule nicht getrennt voneinander zu sehen, sondern ein Gesamtsystem zu schaffen, das unterschiedliche Bedarfe aller Familien am Lern- und Lebensort Schule in den Blick nimmt und die Angebote darauf abstimmt. Praktisch werden alle „Akteure“, die einen Erziehungs- und Bildungsauftrag haben – in diesem Fall Eltern, Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe – systematisch zusammengebracht.

Gemeinsamer Entwicklungsprozess: Mit der Entscheidung, ein Familiengrundschulzentrum zu werden, entwickeln sich Grundschulen im Angebots- und Leistungsportfolio ergänzend zum Ganztag, der Schulsozialarbeit und anderen Angeboten qualitativ und quantitativ weiter und bieten ein noch breiteres solides Fundament zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags an Schulen. Dies geschieht idealerweise in gemeinsamer Verantwortung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule.

Für Kommunen bedeutet dies einerseits, das Themenfeld Familiengrundschulzentren in kommunalen Bildungskonzepten zu verankern, und anderseits, sich in Schulentwicklungsprozesse einzubringen sowie Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Bewährt hat sich die Schaffung einer Koordinationsstelle auf kommunaler Ebene, um die Schnittstellen von Kommune zu Schulen zu gestalten und den Familiengrundschulzentren fachliche Begleitung zu gewährleisten.

In Ahlen zum Beispiel liegt die Koordination der insgesamt vier Familiengrundschulzentren in Personalunion bei der Netzwerkkoordination der kommunalen Ahlener Präventionskette. Die Präventionskette ist im Fachbereich Jugend, Soziales und Integration angesiedelt. Die vier Familiengrundschulzentren werden in Ahlen komplett durch kommunale Mittel finanziert.

Bedarfsgerechte Angebote: Durch die niedrigschwelligen Zugänge eines Familiengrundschulzentrums können Eltern einfacher partizipieren. Aufgrund des vernetzenden sowie kooperationsfördernden Auftrags von Familiengrundschulzentren werden für Eltern Räume und Gelegenheiten geschaffen, Rückmeldung zu lern- und erziehungsrelevanten Themen zu erhalten und Lernprozesse selbst mitzugestalten. Sie erhalten damit nicht nur die Möglichkeiten, sich aktiv zu beteiligen, sondern erleben ein System, das Hilfsbedarfe und Unterstützungsnotwendigkeiten erkennt und in der Lage ist, diese entweder selbst zu bearbeiten oder zielorientiert in andere Systeme zu vermitteln.

Dies wird möglich, da Familiengrundschulzentren den Auftrag haben, Angebote zu bündeln. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, greifen sie im Idealfall auf vorhandene Angebote, zum Beispiel der Familienbildung, Erziehungsberatung oder Schuldnerberatung, zurück. Zu den niedrigschwelligen Angeboten gehören etwa Nähkurse, Koch-AGs, Bastel- und Sportangebote, Theaterprojekte, Computerkurse, Sprachkurse sowie Informationsveranstaltungen zum Umgang mit digitalen Medien oder zu Erziehungsfragen.

Damit werden Anlässe geschaffen, in denen durch gemeinsames Tun Beziehungen und Gespräche entstehen, die es einfacher machen, auf die Lebenslagen und Bedürfnisse von Eltern und Familien einzugehen. Familien erleben zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, die sich in Familiengrundschulzentren mit einbringen – losgelöst von Lern- und Leistungskontexten, die oftmals mit negativen Rückmeldungen einhergehen. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, Familien anders kennenzulernen und neue Perspektiven zu entwickeln.

Dazu berichtet ein Schulleiter: „Wir schaffen Gesprächsanlässe, bei denen sich Familien und Lehrkräfte oder außerschulisches Personal im nichtunterrichtlichen Kontext begegnen können. Oftmals negative Erfahrungen, die viele Eltern in ihrer eigenen Lernbiografie gemacht haben, können durch neue positive Erlebnisse in und mit Schule ersetzt werden.“ Insbesondere an Schulen in Brennpunkten, die im Fokus der Stiftungsarbeit stehen, sind diese positiven Erfahrungen wichtig.

Unterstützungsangebote in NRW: Seit 2020 bestehen in Nordrhein-Westfalen zwei Förderlinien zur Finanzierung von Familiengrundschulzentren durch das Land. Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sieht den Aufbau einer kommunalen Präventionskette vor, in der Familiengrundschulzentren ein Baustein sind. Die Förderung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) richtet sich ausschließlich an Kommunen im Ruhrgebiet. Viele Kommunen bedienen sich weiterer Projektfinanzierungen oder haushaltseigener Mittel. Finanziert werden in der Regel personelle Ressourcen zur Leitung des Familiengrundschulzentrums und zur Koordinierung auf kommunaler Ebene. Begleitet werden die Kommunen durch die Landeskoordinierungsstelle des ISA e.V. (MSB) und die Landesjugendämter (MKFFI).

Die Wübben Stiftung und Auridis Stiftung haben mit der Initiative Familiengrundschulzentren NRW ein Begleit-, Unterstützungs- und Austauschformat geschaffen, dass sich grundsätzlich an alle Kommunen richtet, die im Themenfeld Familiengrundschulzentren aktiv sind. Hier werden unter anderem ein Offenes Leitungscafé, Fachveranstaltungen, Arbeitskreise und Hospitationen geboten. Aktuell sind 21 Kommunen Mitglied.

Im Neunten Familienbericht der Bundesregierung werden Familiengrundschulzentren als Möglichkeit zur Entlastung und Befähigung von Eltern genannt. Die durchgeführte Evaluation zur Familienbildung in NRW durch die Prognos AG im Auftrag des MKFFI kommt zu dem Ergebnis, dass die Kooperation der Familienbildung mit Schulen ausgebaut werden könnte. Auch weitere Akteure sprechen sich dafür aus, mehr Familiengrundschulzentren zu gründen. Der Autor Michael John ist Programmleiter für Familiengrundschulzentren bei der Wübben Stiftung.

Michael John, Wübben Stiftung