AKTUELLES

Aufruf zum NRW-Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 2025

19.12.2024

Kommunen und Kreise in NRW mit eigenem Jugendamt können erneut Anträge zum Aufbau und zur Stärkung kommunaler Präventionsketten für das Jahr 2025 einreichen. Die Antragsfrist für Kommunen, die 2024 begonnene Maßnahmen fortsetzen oder die zum 01.01.2025 starten wollen, ist der 31.12.2024. Diese Frist ist zwingend einzuhalten. Anträge von Kommunen, die mit dem Projekt erst im Laufe des Jahres 2023 starten wollen, müssen bis spätestens 31.01.2025 eingereicht werden. Die Ausschreibung des Förderprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“ für 2023 hat das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) am 10. Dezember 2024 veröffentlicht. Es stehen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers 2025, Fördergelder in Höhe von rund 14,2 Millionen Euro zur Verfügung, um Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung in Hinblick auf die fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien. Hierzu soll eine ämter- und dezernatsübergreifende Netzwerkkoordinierung für Kinder ab vier Jahre bis zum Übergangssystem Schule – Beruf/Studium eingerichtet werden. Darüber hinaus werden ausgewählte Maßnahmen an Regelinstitutionen insbesondere in benachteiligten Quartieren gefördert, um die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Informationen zur Antragstellung sind den Richtlinien zu entnehmen. Die Ausschreibung und weitere Informationen finden Sie hier.