Förderrichtlinie für Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet 2022 veröffentlicht
26.01.2022
Kommunen im Regionalverband Ruhr (RVR) können bis 30. April 2022 erneut Anträge zum Ausbau und zur Förderung von Familiengrundschulzentren stellen. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 20. Januar 2022 die „Förderrichtlinie für Familiengrundschulzentren 2022“ veröffentlicht. Förderfähig sind nur Maßnahmen die bereits im Haushaltsjahr 2021 gefördert worden sind und nun fortgesetzt werden.
Gefördert werden Personen-, Sach- und Projektkosten. Ziel ist es, den Aufbau eines multiprofessionellen Netzwerks zu Förderung von Familien im Quartier zu unterstützen sowie präventive Angebote an den Schulen zu bündeln und festigen.
Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung.
Weitere Informationen sowie die notwendigen Bescheide finden Sie hier: Förderrichtlinie des MSB.