AKTUELLES

Nach der Wahl in NRW: Was Kommunen und ihre Familiengrundschulzentren noch in diesem Jahr von der neuen Landesregierung brauchen

22.09.2022

Die Familiengrundschulzentren waren bereits in den Wahlprogrammen von CDU und Grünen zur Landtagwahl in NRW ein Thema.

Nach diesem Signal politischer Bereitschaft haben alle mit großer Spannung auf die Inhalte des Koalitionsvertrags der neuen schwarz-grünen Landesregierung gewartet. Dieser klingt mit Blick auf die Familiengrundschulzentren grundsätzlich vielversprechend, jedoch wenig konkret.

Darin heißt es: Die Familienzentren in Kitas und an Grundschulen haben sich als unterstützende Angebote für Eltern bewährt. Wir werden sie weiter ausbauen und weiterentwickeln, damit sie ihrer Lotsenfunktion in den Sozialraum hinein gerecht werden können und Informationen zu Unterstützungsangeboten passgenau und individuell weitergeben können. Wir unterstützen die enge Kooperation von Familienzentren in Kitas und Grundschulen, um Kinder und Familien beim Übergang von der Kita in die Schule zu begleiten und zu unterstützen. Und: Wir wollen die Zahl der Familiengrundschulzentren deutlich erhöhen und diese in die Fläche bringen, angedockt an den schulscharfen Sozialindex. Als multiprofessionelle Netzwerke unterstützen sie Familien im Quartier.

Was genau bedeutet das und welche konkreten Schritte sind nun zu gehen? Was brauchen die Kommunen und die Familiengrundschulzentren, die sich mit befristeten Mitteln aus einer der beiden Landesförderungen auf den Weg gemacht haben? Und was benötigen diejenigen, die sich noch auf den Weg machen wollen und bisher kein Geld erhalten haben? Das Nicht-Gesagte erfordert jetzt eine Beantwortung und Konkretisierung, um Orientierung und Handlungssicherheit für die Umsetzung zu geben.

Am 9. Mai 2022 fand die Entwicklungskonferenz „Familiengrundschulzentren in NRW“ in Düsseldorf statt, bei der konkrete Forderungen benannt und symbolisch an die neue Landesregierung überreicht wurden. Diese ist nun am Zug, einen klaren Auftrag hinsichtlich Familiengrundschulzentren zu formulieren. Zu den Forderungen gelangen Sie hier.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass sich die bestehenden Förderrichtlinien vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) und vom Ministerium für Schule und Bildung bei der Ausgestaltung unterscheiden. Die Richtlinie des Schulministeriums hat Kommunen des Regionalverband Ruhr (RVR) in ihrer Funktion als Schulträger im Blick. Aktuell werden in 12 Kommunen darüber 40 Standorte und kommunale Koordinierungsstellen finanziert. Die Förderbedingungen sowie das begrenzte Finanzvolumen führen dazu, dass nicht alle Kommunen, die Interesse geäußert hatten, berücksichtigt werden konnten. Weiterhin setzt die Förderrichtlinie voraus, dass Familiengrundschulzentren „[..] an mindestens zwei der örtlichen Grundschulen mit Offenem Ganztag eingerichtet [werden], die dem Standorttyp der Stufen 4 oder 5 zugeordnet sind.“ Dies führt dazu, dass gerade kleinere, kreisangehörige Kommunen mit einem in Frage kommenden Schulstandort nicht zum Zuge kommen.

Herausforderungen für kleinere, kreisangehörige Kommunen

Ähnliche Herausforderungen ergeben sich für einige kreisangehörige Kommunen, die Familiengrundschulzentren über die Richtlinie des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) aufbauen wollen. „kinderstark – NRW schafft Chancen“ fördert den Aufbau kommunaler Präventionsketten und steht allen Kommunen in NRW offen. Über diese Förderungen können neben den Familiengrundschulzentren auch Lotsendienste, Familienbüros und weitere Bausteine finanziert werden, die ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen befördern sollen. Die Antragsstellung erfolgt über den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, was dazu führt, dass kleinere Kommunen ohne eigenes Jugendamt auf die zuständigen Kreisjugendämter angewiesen sind. Auch hier führen das begrenzte Fördervolumen und die Förderbedingungen dazu, dass eine auskömmliche Finanzierung mit Landesmitteln nicht möglich ist.

Einen Fördertopf auf Landesebene

Da beide Förderrichtlinien eine jährliche Projektfinanzierung vorsehen, ist der nachhaltige Aufbau von Familiengrundschulzentren allein mit Landesmitteln schwierig. Kurz- und mittelfristig wäre es wünschenswert, dass es einen Fördertopf auf Landesebene gibt und die geschilderten Herausforderungen bei der Ausgestaltung der Förderbedingungen berücksichtigt werden. Langfristig kann nur eine verlässliche finanzielle Absicherung dazu führen, dass Familiengrundschulzentren sich in der Fläche nachhaltig verbreiten und etablieren können.

Der Vorteil eines Fördertopfes läge auch in der möglichen Bündelung der aktuell laufenden Begleit- und Unterstützungsangebote verschiedener Akteure zu einem Angebot aus einer Hand. Dieses Angebot sollte nicht nur die kommunale Ebene adressieren, sondern stärker als bisher die operative Ebene an den Schulstandorten bedienen. Elementar ist auch die Stärkung der kommunal-staatlichen Verantwortungsgemeinschaft bspw. durch die verstärkte Einbindung der Schulämter und Schulräte.

Grundsätzlich sind die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag sehr erfreulich. Wir hoffen auf Konkretisierung in diesem Herbst und den weiteren Ausbau von Familiengrundschulzentren in NRW. In diesem Sinne hoffen wir auf die Stärkung aller Akteure im Handlungsfeld Familiengrundschulzentren. Wir als Stiftung werden weiterhin einen positiven Beitrag dazu leisten.

von Gregor Entzeroth und Michael John, Wübben Stiftung